Hausarten – Lexikon II

Doppelhaus / Reihenhaus
Ein eigenes Haus (mit Garten) sein Eigen nennen, und das zu überschaubaren Kosten. Der Sinn eines Doppel- oder Reihenhauses ist es, einige Kosten mit den benachbarten Hausbesitzern zu teilen und die Kosten somit zu reduzieren. Dies fängt mit dem Bauplatz an, geht mit dem Fundament weiter und endet – je nachdem, wie eng die Bauherren zusammen arbeiten – beim Dach oder gar Innenausbau.

Dacharten – Flachdach, Satteldach, Steildach etc.
Die meisten Dächer haben eine Neigung von 15-35 Grad. Es gibt jedoch auch Dächer, die steiler oder flacher sind. Wobei Steildachhäuser meist älteren Baujahres sind. Heute hat man erkannt, dass auch der Raum unter dem Dach besser genutzt und wohnbar gemacht werden kann, wenn man Geschosshöhe und Dachneigung optimal gestaltet. So sind Steildächer wie auch Flachdächer bei Neubauten eher selten zu sehen. Auch die Installation einer Anlage zur Nutzung der Sonnenergie nimmt heute bei vielen neu errichteten Häusern Einfluss auf die Ausrichtung und Neigung des Daches. Denn eine Photovoltaikanlage (Erzeugung von Solarstrom) oder Solarthermieanlage (Sonnenergie zur Heizungsunterstützung) hat nur bei entsprechender Neigung und Ausrichtung des Daches einen optimalen Wirkungsgrad.

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Energiesparhaus / Passivhaus
Gerade in Deutschland gibt es die Energieeinsparverordnung. Sie schreibt vor, dass vermietete und zu verkaufende Häuser einen Energieausweis benötigen, die dem Mieter bzw. Verkäufer aufzeigen, wie energieeffizient das Haus / die Wohnung ist. Auch schreibt sie vor, dass beim Bau eines Hauses auf Energieeffizienz geachtet werden muss. Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ gehört dem deutschen Baurecht an und die Fassung von 2007 setzt die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Die Verordnung befasst sich mit dem Primärenergiebedarf ebenso wie dem Endenergiebedarf und ist für Laien nicht einfach zu verstehen und umzusetzen. Generell geht es um Höchstgrenzen für den Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche / Nutzfläche, die nicht überschritten werden dürfen. So gilt es, beim Bau eines Hauses die Wärmedämmung wie auch die Heiztechnik nach aktuellen Standards zu gestalten. Dies macht auch ohne die Verordnung Sinn. Denn wer beim Hausbau auf den Energiehaushalt achtet und darin investiert, der hat in den Folgejahren weniger laufende Kosten für Energie und die Anfangsinvestition macht sich bezahlt. So sind KfW 40 / 60 – Häuser Standard, und die Zukunft steht Passivhäusern / Plusenergiehäusern offen. Auch ältere Gebäude sollten auf diese Standards hin modernisiert werden. Dies fördert auch der Staat, in Form von zinsvergünstigten Krediten durch die KfW-Mittelstandsbank.

Energieeffizienz – Heizung und Wärmedämmung
Ein großes Thema beim Hausbau wie auch Hauskauf ist die Energieeffizienz. Diese ist bei der Energieeinsparverordnung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern macht auch aus wirtschaftlicher Sicht Sinn. Zwar bedarf es bei der Renovierung bzw. dem Kauf eines Hauses größerer Investitionen für Wärmedämmung und moderner Heiztechnik, diese machen sich jedoch nach einigen Jahren wieder bezahlt und die Tilgung der eventuellen Kredite amortisiert sich mit den niedrigen / nicht existenten laufenden Energiekosten. Baut man ein neues Haus oder renoviert sein gekauftes Haus entsprechend den Vorgaben der Energieeinsparverordnung, so kann man auch staatliche Fördermittel beantragen. Dies in Form eines zinsvergünstigten Kredites von der staatlichen KfW-Bank. Hier werden nicht nur die Kosten für eine Heizung unterstützt, sondern gerade auch die Wärmedämmung ist ein wichtiges Thema. Fenster, Fassade, Dach und Keller lassen sich so dämmen, dass der Energieverlust erheblich reduziert werden kann. Aber auch die Installation von einer Erdwärmeanlage oder Solarthermieanlage kann unter diese staatliche Förderung fallen.